Wichtiger Schritt in Richtung Normalität

Jan Frier ist 61 Jahre alt. Zu Beginn dieses Jahres bekam er die Chance, beim Sozialunternehmen Neue Arbeit in Stuttgart ein Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II zu beginnen.

Der gelernter Gärtner hat gesundheitliche Probleme und muss sich beruflich neu orientieren. Er findet seinen Traumjob bei einem Verlag in Stuttgart. Doch eine betriebsbedingte Kündigungswelle trifft auch ihn. Die Rückkehr ins Erwerbsleben gestaltet sich trotz guten Zeugnisses schwerer als gedacht. Frier baut sich in der Online-Gartenberatung eine berufliche Selbständigkeit auf. Diese läuft gerade richtig an, als Frier eine Krebsdiagnose erhält, die ihn zum Stillstand zwingt.

Nach befristeten Aushilfstätigkeiten und 550 Bewerbungen kommt Frier zur Neuen Arbeit Stuttgart. Dort arbeitet er in der Filmproduktion, wo sich auch sein aktueller Arbeitsplatz befindet. Nach verschiedenen Aktivierungsmaßnahmen erhofft er sich Kontinuität, da ihm der Job in der Filmproduktion viel Freude macht. 2015 nimmt er eine ehrenamtliche Tätigkeit in Teilzeit im Rahmen des Landeskirchenprogramms „Kirche trotzt Armut und Ausgrenzung“ mit Hilfe der Förderung eines Beschäftigungsgutscheins an.

Plötzlich hat man einen anderen Status, ein normales Berufsleben wie jeder andere.

Jan Frier hat wieder eine Arbeit gefunden.

2019 wird ihm eine Beschäftigungsmöglichkeit nach §16i in der Filmproduktion angeboten. Nach einem Umzug ist Frier vorerst beruflich wie privat angekommen und dankbar für seinen neuen sozialversicherungspflichtigen Job in Vollzeit. Er freut sich, wieder mehr finanzielle Sicherheit und eine Perspektive zu haben – nach sieben Jahren Hartz IV. „Plötzlich hat man einen anderen Status, ein normales Berufsleben wie jeder andere“, so Frier. Das monatliche Coaching durch das Jobcenter erlebt Frier als unterstützend – gerade für Fragen rund um seine Wohnungssuche hat er Hilfe erhalten. Die Auswirkungen des Shutdowns durch die Corona-Krise spürt er auch an seinem Arbeitsplatz. Ihm fehlen seine Kolleginnen und Kollegen. Er arbeitet weiterhin voll und übernimmt in dieser Zeit gerne diverse organisatorische Aufgaben. Grundsätzlich zählen zu seinem Aufgabenbereich die Produktion von Filmen, die Aufzeichnung von Veranstaltungen, die Anleitung von Maßnahmeteilnehmenden sowie die Durchführung von Lehrgängen. Laut Frier drohen gerade in dieser herausfordernden Krisenzeit Teilnehmende, deren Maßnahmen gestoppt wurden, wieder in alte Gewohnheiten zu verfallen und sich verdrängt zu fühlen.

„In jeder Altersstufe ist es wichtig, in Bewegung zu bleiben“, so Frier. Sein Ziel ist es, bis zur Rente den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu behalten und noch vor der Rente eine ungeförderte Stelle annehmen zu können. So will er sich im Rahmen seiner Beschäftigung in der Filmtechnik weiterqualifizieren. Seine neue Beschäftigung nach §16i bietet ihm hier die Chance. „Ich habe in den letzten Jahren bei der Neuen Arbeit so viel gelernt – auch im sozialen Bereich.“ So hat er sich in seinem neuen Wohnort gleich erkundigt, welches Pfarramt für ihn zuständig ist. Er hätte Freude daran, sich in der Kirchengemeinde zu engagieren – er müsse nur schauen, wie er dies mit seinem neuen Vollzeitjob am besten vereinbaren kann.

Frier hofft, dass das Teilhabechancengesetz langfristig besteht. Das Gesetz ist zunächst bis 2024 befristet. Die Diakonie Württemberg macht sich dafür stark, dass Menschen wie Jan Frier durch das Teilhabechancengesetz neue Perspektiven eröffnet werden. Dafür bedarf es an manchen Stellen noch Nachjustierungen. So können Beschäftigungsträger bisher das Coaching als eine ihrer Kernkompetenzen für Beschäftigte nicht selbst durchführen. Gleichwohl erfordern Notsituationen rund um den beruflichen Alltag oftmals schnelle Hilfe. Die Diakonie Württemberg wird Träger und ihre Beschäftigten weiter intensiv begleiten.

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