Pflegeberufegesetz – Chancen und Tücken

Nachdem das Pflegeberufegesetz am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, haben die ersten Ausbildungskurse mit der neuen Pflegeausbildung begonnen. Nach der theoretischen Vorbereitungszeit, die allen beteiligten Akteuren auf Bundes-, Landes-, Verbands- und Einrichtungsebene viel abverlangt hat, folgt seit dem Frühjahr die praktische Umsetzung.

Der Hintergrund

Das Pflegeberufegesetz regelt die Zusammenführung der bisherigen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Die neue dreijährige Fachkraftausbildung führt zur Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Alle zukünftigen Pflegefachkräfte werden mit den gleichen Inhalten in Theorie und Praxis ausgebildet, sie durchlaufen Pflichteinsätze in fünf Versorgungsbereichen (stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische Versorgung und psychiatrische Versorgung) und wählen einen Vertiefungseinsatz in der praktischen Ausbildung. Die Reform der Pflegeberufe ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Berufsbildes Pflege  – es ist ein neues, generalistisch geprägtes Berufsbild, das den künftigen Fachkräften flexiblere  Berufsperspektiven in allen Versorgungsbereichen der Pflege ermöglicht. Diese modernisierte Ausbildung soll die Attraktivität der Pflegetätigkeiten steigern, mehr (junge) Menschen zu einer Ausbildung in der Pflege motivieren und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die neuen bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildung bringen weitreichende Veränderungen für die theoretische und praktische Ausbildung mit sich. Da die wenigsten Träger der praktischen Ausbildung, mit denen die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag schließen, über alle relevanten Versorgungsbereiche verfügen, sind Kooperationspartner für die Sicherstellung der Ausbildung unerlässlich. Durch das Angebot von Praxiseinsatzstellen wird die Pflegeausbildung gefördert und den Auszubildenden einen Einblick in die Vielfalt pflegerischer Tätigkeiten ermöglicht

Herausforderungen an die Einsatzstellen

Dabei stellen erhöhte Anforderungen an die Lehrkräfte und die Praxisanleitungen die Ausbildung zwar auf ein neues Qualitätsniveau, die praktische Umsetzung stößt bei den Schulen, Pflegeeinrichtungen und
-diensten allerdings auf unterschiedliche Herausforderungen. Beispielsweise ist die Praxisanleitung in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann in einem Umfang  von mindestens 10 Prozent der auf einen Praxiseinsatz entfallenden Zeit gesetzlich vorgeschrieben. Für den Pflichteinsatz in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (Umfang von 400 Stunden) bedeutet das folglich, dass Auszubildende während dieses Einsatzes 40 Stunden geplant und strukturiert durch Pflegefachkräfte, welche die gesetzlichen Vorgaben zur Befähigung und Ausübung der Praxisanleitung erfüllen, angeleitet werden müssen.

Andrea Langenstein, Leitung Pflegemanagement in der Diakoniestation Stuttgart, die Praxiseinsatzplätze für bis 42 externe Auszubildende bietet, sieht diesen Entwicklungen positiv entgegen:

„Wir freuen uns hier auf die neuen Aufgaben, die ja besonders die Praxisanleitung betreffen. Hierzu haben wir zwei je Praxisanleiterinnen bei uns eingestellt, die ausschließlich für diesen Ausbildungsgang zuständig sind. Ich denke, dass wir für die vielen externen Azubis, für die wir hier Plätze anbieten, gut gerüstet sind.“

Andrea Langenstein, Leitung Pflegemanagement in der Diakoniestation Stuttgart
Andrea Langenstein

Schwierigkeiten in der Praxis

Doch nicht jede Pflegeeinrichtung bzw. jeder Pflegedienst kann den erhöhten Anforderungen so optimistisch entgegenblicken. Vor allem für kleine Dienstleister, zu denen ambulante Pflegedienste häufiger gehören, ist es schwierig, den Aufwand zu bewältigen und die Kapazitäten vorzuweisen.

So zeigt die praktische Umsetzung mittlerweile eine mögliche Tendenz, die bereits lange vor dem Inkrafttreten des Gesetzes befürchtet und moniert wurde: In der praktischen Ausbildung fehlen Einsatzstellen für die Pflichteinsätze, vor allem im ambulanten und pädiatrischen Bereich, in einem regional unterschiedlichen Ausmaß. Eine Umfrage des Evangelischen Schulwerks Baden und Württemberg unter dessen 28 evangelischen Pflegeschulen hatte im Frühjahr dieses Jahres gezeigt, dass die Ausbildungskapazitäten der Schulen nicht der tatsächlichen Belegung entsprachen. Nur knapp drei Viertel der Schulplätze konnten belegt werden. Der Mangel an Praxiseinsatzstellen im ambulanten und pädiatrischen Bereich war einer der am häufigsten genannten Gründe für die Nicht-Besetzung.

Die Erstellung des Ausbildungsplans, der den Ablauf der Pflichteinsätze abbildet, hat vor dem Ausbildungsvertrag und dem Ausbildungsbeginn zu erfolgen. Kann ein Pflichteinsatz aufgrund des Fehlens geeigneter Praxiseinsatzstellen nicht vorgehalten werden, so kann – nach dem Gesetz – das Ausbildungsziel nicht erreicht werden. Ausbildungsplätze gehen verloren oder sind gefährdet und dies auch dann, wenn geeignete und motivierte Bewerberinnen und Bewerber vorhanden wären.

„Alle lernen gerade täglich dazu und wir wissen in der Praxis oft nicht mehr, wie wir bestimmte Problemstellungen unter den geltenden gesetzlichen Regelungen lösen sollen. Das Planen der Einsätze bei fehlenden Praxisstellen ambulant und in der Pädiatrie ist schwierig. Wir sind vom Ziel zehn Prozent mehr Azubis noch weit entfernt. Hier wartet  jede Menge Überzeugungsarbeit, auch auf die Verbände.“

Hans-Henning Averbeck, Leiter des Oberlinhauses in Freudenstadt

Ausbildungmonitoring der vier kirchlichen Wohlfahrtsverbände

Das hat auch das Diakonische Werk Württemberg erkannt und setzt sich weiterhin dafür ein, Einrichtungen und Dienste zum Ausbilden aufzufordern und zu motivieren – ob als Träger der praktischen Ausbildung oder zumindest als Praxiseinsatzstelle. Um die Ausbildungsentwicklung diakonischer Einrichtungen und Dienste erfassen und beurteilen zu können, wurde ein Ausbildungsmonitoring gestartet. Anfänglich wurde die Abfrage allein durch das Diakonische Werk Württemberg durchgeführt, mittlerweile erfolgt die Erhebung durch alle vier kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg (4 KWV) gemeinsam, um eine erhöhte Reichweite und vergleichbare Aussagekraft über die Ausbildungssituation der 4 KWV zu erhalten.

Im Austausch zwischen Verband, Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, Einrichtungen und Diensten wurden und werden die Hintergründe für die Gefährdung von Ausbildungsplätzen weiterhin erörtert und Lösungsansätze diskutiert. Nicht zuletzt hatte auch die Corona-Pandemie Einfluss auf den Ausbildungsstart im Frühjahr: digitale Klassenzimmer statt Präsenzunterricht in den Schulen, Unsicherheiten der Azubis bezüglich des Ansteckungsrisikos, erschwerte Einreisebedingungen von Auszubildenden, die sich zuvor im Ausland aufgehalten hatten.

Die Corona-Pandemie, die die Pflege zusätzlich zum bestehenden Fachkräftemangel vor Herausforderungen stellt, zeigt eindrücklich, dass der Pflegeberuf ein Beruf mit Zukunft ist – für junge Menschen und Quereinsteiger. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste wirken durch eine Beteiligung an der praktischen Ausbildung dem Fachkräftemangel entgegen und eröffnen motivierten Bewerberinnen und Bewerbern neue Ausbildungswege und Chancen. Ausreichendes und gut ausgebildetes Pflegepersonal ist nicht nur „systemrelevant“, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bei guten Rahmenbedingungen in der Ausbildung beginnt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Datenschutzerklärung