BTHG – Bundesteilhabegesetz

Um weiter Barrieren abzubauen, engagiert sich das Diakonische Werk Württemberg als Kooperationspartner in einem weiteren Projekt des Bundesverbandes evangelischer Behindertenhilfe (BeB). Deutschlandweit wurden im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Herausforderungen bei der Mitbestimmung erkannt – insbesondere mit den erweiterten Chancen zur selbstbestimmten Teilhabe im Rahmen des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens.

In einem großen Projekt sollen nun barrierefreie Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung und ihren Vertrauenspersonen erstellt werden. Damit sollen sie im Verfahren ihren Rechtsanspruch auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe besser durchsetzen können. Die Materialien können als Bausteine in Empowerment-Kursen zur Vorbereitung auf das Gesamtplanverfahren eingesetzt und bedarfsbezogen ergänzt werden. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der Komplexität des neuen Verfahrens, der damit verbundenen Unsicherheit und dem Ungleichgewicht von Wissen, Erfahrung, kommunikativer Strategie der Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger und der leistungsberechtigten Personen.

Geplant sind Unterlagen zur Darstellung von Teilhabezielen und Unterstützungsbedarfen und Angebote zur Erprobung von Verhandlungsstrategien. Die erarbeiteten Materialien sollen durch didaktische Hinweise ergänzt werden. In Tandems (Dozentinnen und Dozenten mit und ohne Behinderung) werden die Teilnehmenden möglichst unabhängig begleitet. Der Projektantrag wurde inzwischen bei Aktion Mensch eingereicht. Wieder eine externe finanzielle Förderung, wieder mit Hilfe von Kreativität der Leistungserbringer und deren Spitzenverbänden.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden-Württemberg schreitet voran. Für alle Leistungsangebote, Wohnangebote, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Fördergruppen und ambulante Angebote müssen mit den örtlichen Landkreisen neue Vereinbarungen geschlossen werden. Im Bereich des Diakonischen Werks Württemberg sind das hunderte von Vereinbarungen.

Damit werden die formalen Voraussetzungen geschaffen, dass Menschen mit Behinderung zukünftig personenzentrierte Unterstützung erhalten können, so wie es das BTHG intendiert. Konkret bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderung mitbestimmen können, an welchem Ort sie ihre Unterstützung erhalten. Es sollte nicht mehr so sein, dass Menschen die einen hohen Unterstützungsbedarf haben, diesen nur in Einrichtungen gedeckt bekommen.

Für die Dienste und Einrichtungen bedeutet dies, dass sie sich intensiv mit diesen leistungsrechtlichen Fragen befassen müssen. Sie stehen in engem Austausch mit dem Diakonischen Werk Württemberg, das die Mitgliedseinrichtungen umfassend unterstützt.

Mit diesem Systemwechsel sind natürlich auch die Menschen mit Behinderung selbst und ihre Angehörige konfrontieret. Die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung wurde durch das BTHG gestärkt. Sie haben einen hohen Einfluss auf die Art und Weise, wie die Unterstützung geleistet wird.

Gleichzeitig bedeutet dies aber ein hohes Maß an Verantwortung für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Ausgestaltung Ihre Unterstützung. Das Diakonische Werk Württemberg unterstützt und qualifiziert Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen durch Schulungen Seminare und Vorträge.

Die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung werden vielfältiger, die Einflussmöglichkeiten steigen – einfacher wird es nicht.

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