„Möglichkeiten zur Gestaltung“

Interview mit Dr. Dorothea Lampke, frühere Koordinatorin des Liga-BTHG-Projekts, jetzt Kaufmännische Direktorin der Gemeindepsychiatrische Hilfen Reutlingen.

Dr. Dorothea Lampke, Kaufmännische Direktorin der Gemeindepsychiatrische Hilfen Reutlingen

Sie haben für die Verbände in der Liga das BTHG-Projekt geleitet. Was war zu Beginn alles zu klären?
Zu Beginn des Projekts im Mai 2017 standen sowohl Fragen zum Inhalt des Rahmenvertrags SGB IX als auch zum Erarbeitungsprozess in einem Projekt der Liga im Vordergrund. Inhaltlich musste erarbeitet werden, was neu bzw. anders als bisher in der Eingliederungshilfe zu regeln ist. Zugleich musste die Arbeitsweise eines gemeinsamen Projekts in der Liga eingeübt werden. Es war für alle eine neue Arbeitsform, in einem zeitlich befristeten Projekt unter Beteiligung von Experten aus den Verbänden sowie von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie sich Wissen anzueignen, um auf dieser Grundlage die Interessen der Leistungserbringer in den Verhandlungen zum Rahmenvertrag zu vertreten.

Wie haben Sie die 2,5 Jahre erlebt?
Es war eine sehr arbeitsreiche, aber auch bereichernde Zeit. Spannend war, einerseits die Gestaltungsmöglichkeiten, die das BTHG bietet, herauszuarbeiten und andererseits die intensive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Diakonischen Werk Württemberg und auch anderer Verbände.

Wie hat sich die Umsetzung des BTHG Ihrer Ansicht bislang entwickelt?
Aus meiner Sicht treten wir jetzt nach Abschluss der Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag in die Phase ein, die für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie die größten Gestaltungsmöglichkeiten bietet, personenzentrierte Leistungen mit auskömmlichen Vergütungen zu entwickeln und anzubieten.

Wie bewerten Sie das Gesetz, für Betroffene und Einrichtungen?
Das BTHG lässt sich aus meiner Sicht von mindestens zwei Seiten betrachten: Einerseits ist der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten enorm gestiegen, andererseits bietet es jetzt die Chance individuelle Leistungen zu entwickeln und damit die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu verbessern.

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