Das Teilhabechancengesetz

Begleitung der Umsetzung

Arbeitslosigkeit gilt als Hauptursache von Armut und Ausgrenzung. Deshalb engagiert sich die Diakonie Württemberg gezielt für die Unterstützung und Teilhabe langzeitarbeitsloser  Menschen.

Das Jahr 2019 hat für die Beschäftigungsträger im Fachverband Arbeitslosenhilfe eine besondere Phase der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingeleitet. Die langjährige Forderung der Diakonie Württemberg nach öffentlich geförderter Beschäftigung ging mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes am 1. Januar 2019 in Erfüllung. Ein zentraler Fokus besteht für das Referat Arbeitslosenhilfe seither darin, die Umsetzung des neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes, insbesondere der Teilhabe am Arbeitsleben (§16i SGB II), intensiv zu begleiten und in engem Austausch sowohl mit den Trägern als auch mit Beschäftigten zu sein.

Neue Stellen geschaffen

Der Fachverband Arbeitslosenhilfe ermöglicht mit Stand Januar 2020 insgesamt über 220 Stellen nach dem neuen Teilhabechancengesetz. Den Trägern ist es ein großes Anliegen, dass die Umsetzung ein Erfolg wird: Ehemals langzeitarbeitslose Menschen (in der Regel mindestens sechs aus sieben Jahren arbeitslos) erhalten die Chance, ihre prekäre Lebenslage zu überwinden und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen. Arbeitgeber jeglicher Branchen, die Beschäftigte nach §16i SGB II einstellen, können dafür bis zu fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von zu Beginn 100 Prozent erhalten.

Einbußen durch Corona

Das Jahr 2020 brachte mit der Corona-Pandemie für Beschäftigungsträger auch in Bezug auf angebotene §16i-Stellen neue Herausforderungen. Zur Gesundheitsprävention mussten Sozialkaufhäuser mit einer Vielzahl von Beschäftigten nach §16i SGB II zwischenzeitlich schließen. Für Beschäftigte nach §16i konnte kein Kurzarbeitergeld angemeldet werden. Die  Beschäftigten wurden in anderen Bereichen eingesetzt, es folgten massive Umsatzeinbußen in den Läden. Gleichzeitig tragen die aus Waren- und Dienstleistungsangeboten erwirtschafteten Umsatzerlöse erheblich zur Finanzierung der Träger bei. Die Deckung erforderlicher Personalkostenanteile war nun erschwert. Mit der Möglichkeit der sukzessiven Wiedereröffnung der Kaufhäuser konnten Träger und Beschäftigte langsam wieder aufatmen. Spätestens ab dem dritten Beschäftigungsjahr setzt eine Reduktion des Lohnkostenzuschusses für Arbeitgeber im Rahmen von §16i SGB II ein. Im Hinblick auf notwendige Vertragsverlängerungen erhöhen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise damit das finanzielle Risiko für Träger.

In kontinuierlichem Austausch mit den Trägern im Fachausschuss Arbeitslosenhilfe werden aktuelle Entwicklungen und Bedarfe festgestellt und entsprechende politische Impulse gesetzt. Diese werden durch die Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Verbänden in der AG Arbeit in Baden-Württemberg sowie der Liga der freien Wohlfahrtspflege verstärkt. Das politische Engagement für eine gelingende Umsetzung des Teilhabechancengesetzes erfolgt auf Landesebene insbesondere in Gesprächen mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.

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