Meilenstein für Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Ein wichtiger Meilenstein ist geschafft! Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen konnte der Landesrahmenvertrag für die Regelung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg zur Unterschriftsreife gebracht werden.

Dieser Rahmenvertrag wurde geschlossen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden – Städtetag und Landkreistag in Baden-Württemberg sowie Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) – auf der einen Seite, den Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg auf der anderen Seite.

Ausgestaltung auf allen Ebenen

Die Interessenvertretung der Menschenmit Behinderung hat die Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis wesentlich mit geprägt.

Der Landesrahmenvertrag ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung in allen Teilen Baden-Württembergs vergleichbare Unterstützung erhalten.

In die Erarbeitung ist unmessbar viel Engagement und Know-how der Mitgliedseinrichtungen geflossen. Ebenso hat die Landesgeschäftsstelle mit allen tangierten Referaten und Abteilungen die Ausgestaltung des Vertrags mitgestaltet.

Veränderungen für Einrichtungen und Betroffene

Mit den Veränderungen der rechtlichen Grundlagen geht auch ein großer Informations- und Beratungsbedarf bei den Mitgliedseinrichtungen einher. Die vertraglichen Grundlagen der Arbeit müssen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Noch viel wichtiger ist, dass die Stärkung der Autonomie der Menschen mit Behinderung, die das BTHG mit sich bringt, sich auch in den Konzepten der Einrichtungen und den Haltungen der Mitarbeitenden niederschlägt. Auch diese Prozesse unterstützt die Landesgeschäftsstelle.

Mit der Stärkung der Rechtsposition von Menschen mit Behinderung geht immer auch der Bedarf einher, diese in der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Die Landesgeschäftsstelle bietet Seminare, Schulungen und Trainings für Menschen mit Behinderung an, damit diese ihre neuen Möglichkeiten und Verantwortungen gut wahrnehmen können.

Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Datenschutzerklärung