Attraktive Tarife

Die Diakonie Württemberg steht nach wie vor zum Dritten Weg und ist überzeugt, dass dies der richtige Weg der Arbeitsrechtsrechtssetzung für die Diakonie ist. Er ist auch deshalb zukunftsfähig, weil er nicht auf Konfrontation, sondern auf Kooperation setzt. Arbeitsvertragsbedingungen können nur geändert werden, wenn die Mitarbeitendenseite einbezogen ist und zustimmt. Es wird so lange verhandelt, bis eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Wenn das einmal nicht möglich sein sollte, entscheidet ein unabhängiger Schlichter abschließend verbindlich.

Der Dritte Weg führt für die Mitarbeitenden in Württemberg zu Arbeitsvertragsbedingungen, die mindestens auf dem Niveau des Tarifvertrags Öffentlicher Dienst (TVöD) liegen. Auch gibt es für die Beschäftigen bei den Mitgliedseinrichtungen eine attraktive Alterszusatzversorgung. Im Übrigen lehnen sich die kirchlichen Tarife an den TVöD an. Auch führt der kirchliche Weg zur Arbeitsrechtsrechtssetzung in Württemberg zu einer nahezu vollständigen Tarifbindung der Mitgliedseinrichtungen, was bedeutet, dass nahezu alle Beschäftigten die genannte überdurchschnittliche Bezahlung erhalten.

Dass auch die Diakonie in Württemberg im Zusammenhang mit den Diskussionen um die nicht erfolgte Erstreckung des Tarifvertrags für die Pflege in die Kritik geraten ist, ist vor diesem Hintergund bedauerlich.

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Diakonie Deutschland hatte am 26. Februar 2021 keinen Beschluss zur Erstreckung des Tarifvertrags des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft Verdi auf die gesamte deutsche Pflegebranche gefasst. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass am 25. Februar 2021 die ARK der Caritas gegen die Erstreckung gestimmt hatte; damit war die Voraussetzung für einen Beschluss der ARK der Diakonie Deutschland nicht mehr gegeben, weil beide Kommissionen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände hätten zustimmen müssen.

Beide Kommissionen hätten es sich leicht machen können und der rechtlich umstrittenen Vereinbarung zustimmen können, um den Wettbewerb in der Branche stärker zu regulieren. Wegen der hohen Tarifbindung und ohnehin attraktiveren Arbeitsbedingungen der diakonischen Träger in Württemberg wären wir unmittelbar kaum betroffen gewesen. Die Pflege verdient jedoch bessere umfassendere Arbeitsbedingungen als einen weiteren Mindestlohn sowie endlich ein schlüssiges Konzept für eine solide Finanzierung

Dietmar Prexl, Vorsitzender der Kommission für Unternehmensfragen und Mitglied der ARK der Diakonie Deutschland

Dr. Robert Bachert, Finanzvorstand der Diakonie Württemberg, ergänzt, dass es für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege nun auch eine konsequente Pflegereform brauche. Nur so sei sicherzustellen, dass die Pflege auch künftig von den Pflegebedürftigen bezahlt werden kann. Er weist darauf hin, dass die Diakonie durchgerechnete Vorschläge für eine Pflegereform gemacht hat, jetzt liege es an der Politik, gemeinsam mit den Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden nach dauerhaft ausbalancierten Lösungen zu suchen.

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