Task-Force Energie

Die Task-Force Energie im Diakonischen Werk Württemberg unterstützt Einrichtungen bei der Bewältigung der Energiepreissteigerungen für Gas, Wärme und Strom.

Die im November 2022 gegründete Gruppe informiert über Hilfeangebote (Bundesfonds etc.) und stellt sicher, dass möglichst keine diakonische Einrichtung durch ein Förderungsraster fällt. Weitere Zielgruppe der Task-Force sind Menschen, die von den massiv gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.

Die Task-Force Energie wurde hausintern interdisziplinär mit Mitgliedern der jeweiligen Fachabteilungen, der Wirtschaftsberatung, des Justiziariats und des Risikomanagements besetzt. Sie bündelten, analysierten und bereiteten auf die Vielzahl von Meldungen, Informationen und Regelungen für die Diakonie Württemberg und ihre Mitgliedseinrichtungen. Dazu tagte die Task-Force in der heißen Phase von Weihnachten 2022 bis ins Frühjahr 2023 wöchentlich und trifft sich seither weiter alle zwei Wochen. Es wurden die Themen der Gas-/Wärme und Strompreisbremsen sowie die Dezember-Soforthilfe bearbeitet und die Einrichtungen entsprechend informiert. Insbesondere waren die zentrale Bündelung und schematische Einsortierung der Informationen, die auf den unterschiedlichsten Kanälen das Diakonische Werk erreichten, und die darauf aufbauende Informationsweitergabe an die Einrichtungen einen Aufgabenschwerpunkt. Ferner wurde eine Excel-Übersicht zur internen Verwendung erstellt, die die derzeitigen Hilfemaßnahmen übersichtlich darstellt und laufend ergänzt wird. Darüber hinaus wird der Austausch mit der Diakonie Deutschland gepflegt, um über die aktuellen Vorgänge auf der Bundesebene informiert zu sein. Weiter wurden Anfragen von Einrichtungen beantwortet.

Insbesondere richtete die Task-Force ihr Augenmerk auf Trägerstrukturen und Felder der diakonischen Arbeit, die von den Rettungsschirmen oder Notfonds des Bundes nicht erfasst werden. So konnten Einrichtungen identifiziert werden, die durch alle Raster zu fallen drohten. Deren wirtschaftliche Bedrohungslagen konnten erfasst und initiativ durch die Diakonie Württemberg zusammen mit der Liga beim Land adressiert werden.

Auf Landesebene finden seit Anfang Januar 2023 parallel Gespräche mit den zuständigen Landesministerien hinsichtlich eines Hilfefonds für Einrichtungen statt, die nicht oder ungenügend von den bisherigen Energiepreisbremsen profitieren. Hierzu wurde seitens der Task-Force eine Liste mit Einrichtungsarten bzw. Leistungsangebote erstellt, welche potenziell betroffen sind. Diese Unterlagen der Task-Force werden bei den Gesprächen auf Landesebene als Grundlage verwendet. Unter diese Angebote fallen meist Einrichtungen, die eine Festbetrags-, Zuschuss-, Projekt- oder Maßnahmenfinanzierung und keine Nachfinanzierungmöglichkeit haben.

Dies sind unter anderem Angebote der Wohnungsnotfallhilfe, die in der Regel durch freiwillige Zuschüsse der Kommunen finanziert sind. In der Arbeitslosenhilfe sind Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger sowie Sozialkaufhäuser und Secondhandmärkte, die Programme auf Grundlage des SGB II / SGB III durchführen und keinerlei Entgelt- oder institutionelle Finanzierung erhalten, betroffen. Ferner sind unter anderem sonstige Beratungsstellen und Beratungsdienste der diakonischen Einrichtungen potenziell betroffen.

Für Einrichtungen, die über eine Regelfinanzierung mittels Entgelt-/Pflegesätzen verfügen, ist eine künftige Refinanzierung der gestiegenen Energiekosten im Rahmen der Entgeltverhandlungen in der Regel möglich. Für Einrichtungen der stationäre und teilstationäre Altenheime nach SGB XI greifen die Hilfen des § 154 SGB XI, die eine weitgehende Erstattung der Energiemehrkosten erlaubt.

In Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen des § 154 SGB XI hinsichtlich der Energieberatung ist es gelungen, ein Ingenieurbüro „ins Boot zu holen“ und als Ansprechpartner für diesen Themenbereich verbandsseitig den Mitgliedseinrichtungen zu empfehlen.

Darüber hinaus befasst sich die Task-Force – allerdings derzeit noch in geringerem Umfang – mit Personenkreisen, die von der Energiekostensteigerung betroffen sind. Ihnen wird insbesondere der Fonds #miteinander empfohlen.

Die Task-Force wird auch künftig Anfragen der Einrichtungen bei aufkommenden Fragen in Zusammenhang mit den Energiehilfen (u.a. § 154 SGB XI) und die Einrichtungen regelmäßig über Gesetzesänderungen und relevante Neuerung informieren. Der Austausch mit der Diakonie Deutschland wird weiterhin gepflegt, um über die aktuellen Vorgänge auf der Bundesebene informiert zu sein. Ferner wird die Task-Force bei Bedarf den Vertreter des Diakonischen Werks bei den Verhandlungen auf Landesebene weiter unterstützen.

Auf Grund der bisherigen Situation (Gesetzesvorlagen, Richtlinien etc.) stand bei der Task-Force die Bearbeitung der finanziell-rechtlichen Thematik der Unterstützung der Einrichtungen im Vordergrund. Künftig wird sich die Task-Force auch vermehrt mit dem Thema der hilfebedürftigen Zielgruppen befassen.

Nach Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023/Anfang 2024 ist abzuwarten, ob sich im Lauf des nächsten Jahres weitere negative finanzielle Auswirkungen für die Einrichtungen ergeben. Desgleichen bleibt abzuwarten, zu welchen Preisen vor der Krise vereinbarte Energielieferverträge, die im Zeitraum 2023/2024 auslaufen werden, neu abgeschlossen werden können. Insbesondere bei nicht-regelfinanzierten Leistungsangeboten, die bereits bisher einem engen finanziellen Spielraum unterlagen, könnte die Kombination mit den gestiegenen Inflationskosten zu einschneidenden finanziellen Nachteilen führen.

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