Assistierter Suizid: diakonische Positionen gut abwägen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Bezug auf eine geschäftsmäßige, von Sterbevereinen oder Ärztinnen und Ärzten unterstützte Selbsttötung, hat eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst. Die Diakonie hat ein Orientierungspapier dazu vorgelegt.

In der Diakonie Württemberg wurde und wird der Umgang mit der Frage nach dem geschäftsmäßig geförderten Suizid breit diskutiert. Im März 2021 ist dazu die „Orienierungshilfe zur Beihilfe zur Selbsttötung“ entstanden. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts muss die gesetzliche Ausformulierung noch erfolgen.

„Der Wunsch nach einem Suizid kann vielfältige Ursachen haben“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Er könne durch Einsamkeit, durch Angst vor Schmerzen oder durch Lebenskrisen ausgelöst sein. Häufig liege hinter dem Wunsch nach Sterben „ein langer Leidensprozess, Sprachlosigkeit angesichts einer Lebenskrise, aber auch fehlendes Wissen über Hilfemöglichkeiten und Schmerztherapien“.

In der Hospizarbeit begleiten Kirche und Diakonie Menschen dabei, den Tod als letzte und große krisenhafte Erfahrung gemeinsam zu bewältigen und den Weg dorthin – auch mit Palliative-Care-Konzepten, Schmerztherapien und seelsorgerlicher Begleitung – miteinander zu gehen. „Dabei kann man viel Liebe, Trauerarbeit mit Angehörigen und gemeinsame Zeit des Abschieds erleben, die auch Angehörigen hilft, einen Menschen gehen lassen zu können“, sagt Noller. Suizidwünsche könnten auch medizinische Ursachen, etwa Depressionen, haben. „Ich wünsche mir, dass wir viel Zeit und Ressourcen darauf verwenden zu verstehen, warum ein Mensch das Leben, das ihm geschenkt wurde, nicht mehr fortführen will“, sagte Annette Noller. „Wir wissen aus Studien, dass Menschen, die einen Suizidversuch hinter sich haben, nach der Rettung ins Leben zurückgekehrt sind und neuen Sinn gefunden haben.“ In diesem Zusammenhang sei auch zu bedenken, dass Menschen nicht immer selbstbestimmt, rational und autonom handeln, sondern in seelischen und körperlichen Krisen irrational, aus Verzweiflung heraus entscheiden und gerade darum auf Unterstützung und Schutz durch eine sorgende Gemeinschaft angewiesen sind. „Es geht dann darum“, so Noller, „Ambivalenzen zwischen Todeswunsch und Lebenswille auszuhalten und gemeinsam Wege aus der Krise zu finden“.

Sie will „sorgsam überlegen, wie wir insgesamt und im Blick auf unsere hilfebedürftigen und verletzlichen Gruppen diskutieren wollen und wie wir uns in den Heimen und Einrichtungen zum Suizidwunsch verhalten werden“. Da gebe es viele praktische Fragen zu klären. In der Diakonie hätten sich schon einzelne Einrichtungen geäußert. Manche sagen, dass sie assistierten Suizid in ihren Heimen zulassen werden. „Ich weiß aber auch, dass es diakonische Einrichtungen und Hospize gibt, die sagen, dass sie einen assistierten Suizid aus ihren christlichen Überzeugungen heraus nicht anbieten wollen und auch nicht in ihren Heimen zulassen wollen.“ Angesichts der Bedeutung der Frage für die diakonische Praxis sei es angemessen, sich für die Abwägungen Zeit zu geben. Zumal nicht nur die Pflege betroffen sein werde, sondern auch andere Arbeitsfelder der Diakonie.

Auch rechtliche Fragen seien zu klären – etwa, ob den Bewohnern in Einrichtungen ein solcher Wunsch verwehrt sein darf. Oder, wer feststellt, ob ein Sterbewunsch konsistent ist und gut überlegt, ob er schon längere Zeit anhält und nicht nur einer momentanen Krise entspringt, überwunden werden kann. Geklärt werden muss auch, welche Beratungen notwendig sind und vorgeschrieben werden, bis ein geschäftsmäßig assistierter Suizid durchgeführt werden kann. Auch müsste man sicherstellen, dass der Sterbewunsch wirklich einer selbstbestimmten Willensentscheidung entspringt. Da gebe es noch viele offene Fragen und unklare Rahmenbedingungen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zielt ja auch nicht nur auf Menschen am Lebensende oder unheilbar kranke Menschen. Das Recht, Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, wird grundsätzlich aus der Menschenwürde und Selbstbestimmung heraus begründet und soll daher zunächst einmal grundsätzlich und nicht nur in Pflegesituationen gelten. Das ist ein grundlegender Wandel in unserer bisherigen Rechtsprechung.“ Wie der rechtlich abgesicherte Weg zum assistierten Suizid dann ausgestaltet werde, sei noch gar nicht erkennbar. „Da muss der Gesetzgeber, also der Bundestag, nun tätig werden.“

Der Beginn eines notwendigen Diskussionsprozesses

Zu dieser Diskussion haben der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD, Prof. Dr. Rainer Anselm, die praktische Theologin Prof. Dr. Isolde Karle sowie Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland, einen Meinungsbeitrag geleistet, der am 11. Januar 2021 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ veröffentlicht worden ist. An dem Diskussionsprozess, der zu dem Papier führte, hatten sich auch Landesbischof Ralf Meister (Hannover), EKD-Ratsmitglied Prof. Dr. Jacob Joussen sowie der Palliativmediziner Prof. Dr. med. Friedemann Nauck beteiligt. Für die Autoren ist grundlegend, dass zunächst alle Formen der Begleitung einschließlich bestmöglicher palliativer Versorgung ausgeschöpft werden müssen, damit Menschen gar nicht erst an den Punkt gelangen, über eine eigenständige Beendigung ihres Lebens entscheiden zu müssen. Sollten Patienten mit schwerer Erkrankung oder begründeter Sorge vor einem qualvollen Tod nach hinreichender Beratung und Reflektion aber zu dieser Position finden, dürfe man sie nicht allein lassen. „Wir begleiten wirklich alle“, sagt der Diakonie-Präsident. Es sei nur schwer vorstellbar, dass Menschen für die letzten Stunden ihres Lebens eine diakonische Einrichtung verlassen müssten, um anderswo selbstbestimmt zu sterben, so der Präsident. „Es wäre wirklich schmerzhaft, wenn wir Menschen zum Sterben aus unseren Einrichtungen wegschicken müssten.“ „Wir müssen als Diakonie auch unseren öffentlichen Versorgungsauftrag wahrnehmen“, ergänzt Lilie. Die Diakonie sei ebenso wie die evangelische Kirche gefordert, der neuen rechtlichen Realität ins Auge zu sehen, die das höchste deutsche Gericht mit seinem Urteil geschaffen habe. Der Diakonie-Präsident sagt: „Wir sind am Beginn eines notwendigen Diskussionsprozesses, den wir mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt führen müssen.“ Die Debatte sollte fair, sachlich und in der Perspektive unserer evangelischen Werte geführt werden: Humanität und Nächstenliebe, Achtung der Selbstbestimmung und ein sorgsamer Umgang mit dem Geschenk des Lebens sind dafür leitend.

Der Meinungsbeitrag in der FAZ ist ebenso wie ein Interview, das Diakonie-Präsident Lilie im Dezember 2020 dem Evangelischen Pressedienst gegeben hat, in den diakonischen Diskurs eingebettet. An diesem Prozess ist die Diakonie Deutschland mit ihren Landes- und Fachverbänden und den etwa 7.000 Trägern diakonischer Arbeit beteiligt. Dazu gibt es seit Herbst 2020 das differenzierte Grundlagenpapier „Selbstbestimmung und Lebensschutz“, welches als Fundament dieses Dialogprozesses dient. Derzeit werden die Stellungnahmen aus den Verbänden und von den Trägern entgegengenommen, die ihrerseits in eine gemeinsame Stellungnahme der Diakonie münden werden.

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