Assistierter Suizid

Für einen Ausbau der Suizidprävention

Das Diakonische Werk Württemberg beteiligte sich an der Debatte um die Neuregelung des Assistierten Suizids und setzt sich für einen Ausbau der Suizidprävention ein.

Dazu fand unter anderem die Veranstaltung „Suizidassistenz – Was soll erlaubt sein? Lebensende zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz“ am 24. Oktober 2022 in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Bad Boll und dem Hospitalhof Stuttgart statt.

Die Bundestagsabgeordneten Heike Baehrens, Petra Sitte und Matthias Gastel stellten die drei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz vor und diskutierten mit Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Prof. Dietmar Mieth, Dr. Jürgen de Laporte (Bezirksärztekammer Nordwürttemberg), Susanne Kränzle (Hospiz Stuttgart) und Oberin Carmen Treffinger (Diakonissenanstalt Stuttgart).

Die Veranstaltung stieß mit mehr als 120 Teilnehmenden auf große Resonanz. Die Anliegen des Diakonischen Werks, Suizidwillige zu schützen, Einwilligungsfähigkeit sicherzustellen sowie Präventions- und Beratungsangebote umfassend auszubauen, fanden breite Unterstützung.

Im Frühjahr 2023 gab es eine Veranstaltung zu praktischen Fragen des Umgangs mit Suizidwünschen in Einrichtungen und Diensten. Aktuelle Entwicklungen im Themenfeld werden begleitet und laufend mit entsprechenden Fachpersonen diskutiert, z.B. im Kreis der Verantwortlichen für Seelsorge und Ethik in den Mitgliedseinrichtungen. Im Vorfeld der Anhörung der verschiedenen Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag am 28. November 2022 wandte sich die Diakonie Baden-Württemberg mit einem Schreiben zum Assistierten Suizid an die Mitglieder des Deutschen Bundestags aus Baden-Württemberg. Darin wies sie im Besonderen darauf hin, dass keine Einrichtung gezwungen werden soll, Suizidassistenz zu unterstützen.

Statement von Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller zum assistierten Suizid

Pressemitteilung zur Beratung über Gesetzentwürfe

Stellungnahme zu Gesetzentwürfen

Vortrag über Sterbehilfe

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