Hohe Impfquote in der Pflege

in der Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege (GAP) war das vergangene Jahr durch die dynamische Corona-Situation bestimmt. Über den Mitgliederbereich und per Mailings wurde über neue Verordnungen und Gesetze, Impffortschritte und Testmöglichkeiten informiert. Im Dezember 2021 sowie im Januar 2022 haben die Referentinnen den Diensten und Einrichtungen digitale Veranstaltungen angeboten und über die bevorstehende einrichtungsbezogene Impfpflicht informiert. Die Thematik wurde eng vernetzt bearbeitet mit dem Justiziariat sowie der Behindertenhilfe im DWW.

Die breiten Impfangebote und das Problembewusstsein in der Mitarbeiterschaft sowie die vielschichtigen Informationen zum Impfschutz haben bewirkt, dass in den ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen eine sehr hohe Impfquote besteht. Die Handreichungen des Landes Baden-Württemberg zur Impfpflicht haben Umsetzungsfragen aufgeworfen, die mit den Diensten und Einrichtungen bearbeitet wurden. Gleichzeitig hat sich die Zusammenarbeit zwischen Diensten bzw. Einrichtungen und den örtlichen Gesundheitsämtern intensiviert. Dazu wurden unzählige Anfragen beantwortet und unklare Situationen und fehlende Regelungen über Ausschüsse und Arbeitsgruppen in die Ministerien des Landes  bzw. auf Bundesebene transportiert. Zum 15. März 2022 wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Eine Koppelung mit einer Impfplicht für die Gesamtbevölkerung blieb aus. In der Umsetzung der Impfpflicht gibt es nach wie vor kein einheitliches Verfahren. Die Einrichtungen haben keine Handlungssicherheit, was ungeimpfte Beschäftigte angeht.

Die ambulante Versorgungsstruktur hat sich bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag bei der Pflege und Betreuung von Klienten in Zeiten der Corona-Pandemie. Mit den Kassen konnten übergangsweise entlastende Regelungen auf Bundes- und Landesebene vereinbart werden (z. B. Einsätze SGB V durch angelernte Kräfte/Pflegekräfte ohne formale Qualifikation. Die Regelungen wurden geprüft auf Landesebene und zum Teil in den ambulanten Regelbetrieb übernommen: So können seit 1. Januar 2022 gegenüber allen Krankenkassen in LG 1 auch Kräfte ohne förderliche (pflegerische) Ausbildung eingesetzt werden.

Insgesamt ist die Corona-Pandemie und die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine große Herausforderung für alle Beschäftigten in der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung, die in den vergangenen Monaten Enormes geleistet haben.

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