Gewaltschutz

Umsetzung Gewaltschutzrichtlinie und Gewaltschutzgesetz

Die Fachstelle (sexualisierte) Gewalt des DWW hat Themen weiterbearbeitet: Das gemeinsame Internetportal von Evangelischer Landeskirche und Diakonie Württemberg wurde weiter vorbereitet. Es soll einen leichten Zugang von Betroffenen und von Einrichtungen zu Beratungsangeboten, Informationen und fachlichen Standards im Kontext (sexualisierter) Gewalt sicherstellen. Dazu fand das zweite Treffen zur Erarbeitung einer inhaltlichen Grundlage der technischen Umsetzung durch das Evangelische Medienhaus statt.

In der Qualifizierung zur Schutzkonzeptentwicklung fand das 4. Modul zweitägig mit 18 Teilnehmenden von 11 Einrichtungen aus allen Handlungsfeldern der Diakonie Württemberg statt. Aus den Ergebnissen der einrichtungsbezogenen Risikoanalysen wurden gemeinsam Prozesspläne entwickelt, die die Bearbeitung der anstehenden Aufgaben priorisieren und deren Umsetzung in den Einrichtungen steuern.

Vorbereitet wird zudem eine weitere Qualifizierungsoffensive zur Schutzkonzeptentwicklung: Für die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Württemberg wird ein differenziertes Portfolio an Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Dies wurde durch die Fachstelle vorbereitet und entsprechende Informationsmaterialien für die Mitgliederversammlung erstellt.

Zur Beteiligung von Betroffenen von sexualisierter Gewalt wurde das Konzept für den geplanten Prozess zur Selbstorganisation, Selbstvertretung und Beteiligung Betroffener bei der Bearbeitung von Fragen sexualisierter Gewalt in Diakonie und Landeskirche gemeinsam mit dem externen Prozessbegleiter weiter konkretisiert. Eine intensive Kooperation mit der Fachstelle der Landeskirche erfolgt laufend, um inhaltliche Fragen, Standards und Vorgehensweisen bei der Bearbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt abzustimmen.


Altenhilfe

In Zusammenarbeit mit Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe sind „Empfehlungen zur Struktur eines Gewaltschutzkonzepts für Dienste und Einrichtungen in der Altenhilfe des DWW“ entstanden. Nach der Erprobung werden demnächst Schritte zur Implementierung vor- und als Download eingestellt.

© Diakonie Württemberg

In sechs Arbeitsgruppensitzungen von Januar bis August 2023 haben Vertretungen aus Mitgliedseinrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe zusammen mit der Fachabteilung Empfehlungen erarbeitet. Sie dienen der einrichtungsspezifischen Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes. In den beteiligten Einrichtungen wurden die Empfehlungen auf Handhabbarkeit überprüft. Beim Fachtag mit dem Titel: „Prävention von (sexualisierter) Gewalt – wie gelingt gelebter Gewaltschutz in der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung?“ im November 2023 werden alle Ergebnisse präsentiert sowie Implementierungsschritte vorgestellt. Den Einrichtungen wird anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt, wie Krisenkommunikation, Implementierung eines Gewaltschutzkonzeptes oder der Umgang mit Verdachtsmomenten gelingen kann. So können Prozesse der Aufarbeitung und Prävention zukunftsfähig unterstützt werden.


Behindertenhilfe

Der Fachverband Behindertenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg hat eine Selbstverpflichtungserklärung zum Menschenschutz und zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt verfasst. Diese wurde von allen Mitgliedern des Fachverbandes unterzeichnet. Dies ist ein bedeutungsvolles Statement der Träger.

Bei einem Fachtag wurde die Selbstverpflichtungserklärung den Mitgliedseinrichtungen vorgestellt und in eine erste vertiefte Befassung mit der Thematik eingestiegen. Das Diakonische Werk Baden ist Partner bei dieser Aktion, die badischen Einrichtungen haben ihrerseits eine gleichlautende Selbstverpflichtung unterzeichnet.

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