Sterbewünsche

Der assistierte Suizid ist weiterhin Thema in der Diakonie Württemberg. Ein Fachtag beschäftigte sich mit Sterbewünschen und dem Wunsch nach Suizidassistenz. Mit Rechtssicherheit ist erst einmal nicht zu rechnen.

Zum multiprofessionellen Fachtag „Begleitung bis zuletzt – Wie gelingt ein guter Umgang mit Sterbewünschen und dem Wunsch nach Suizidassistenz?“ kamen rund 70 Fachleute aus Einrichtungen und Diensten der Diakonie in Baden-Württemberg.

In Workshops wurden konkrete Beispiele und Handlungsansätze vorgestellt und diskutiert. Es ging um Beteiligungsprozesse zur Entwicklung ethischer Leitlinien, Elemente palliativer Begleitung und Sprachfähigkeit angesichts von Todeswünschen sowie Beziehungs- und Präventionsarbeit in der Sozialpsychiatrie.

Im Blick auf juristische Fragestellungen wurde deutlich, dass mit Rechtssicherheit in diesem Bereich in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Einrichtungen müssen selbst eine eigene Position entwickeln und Handlungssicherheit für ihre Mitarbeitenden herstellen. Dabei ist es hilfreich, bei der Entwicklung von Leitlinien durch umfassende Beteiligung einen breiten Konsens anzustreben, um Orientierung zu schaffen und Konflikte zu vermeiden.

Der Fachtag zeigte auch, dass beim Thema Sterbewünsche neben Fragen der Haltung auch Aspekte von Personal- und Organisationsentwicklung sowie Qualitätsmanagement zu beachten sind. Mitarbeitende müssen geschult sein im Umgang mit existenziellen Krisen. Für Mitarbeitende und Angehörige müssen Seelsorge- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind moderierte ethische Fallbesprechungen sowie etablierte Kontakte zu ambulanten Hospizdiensten oder sozialpsychiatrischen Beratungsangeboten hilfreich.

Die Diakonischen Werke Baden und Württemberg werden ihre Angebote in Kooperation mit den Mitgliedseinrichtungen weiterentwickeln und die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung weiter begleiten. Konsens besteht innerhalb der Diakonie dabei, dass präventive und palliative Angebote weiter ausgebaut werden müssen und der Gesetzgeber rechtliche Klarheit schaffen muss. Für diakonische Einrichtungen bleibt eine dem Leben zugewandte Haltung weiterhin maßgeblich.

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