Sexualisierte Gewalt aufarbeiten

Die Diakonie Württemberg befasst sich intensiv mit dem Thema Sexualisierte Gewalt. Wichtig ist die Beteiligung von betroffenen Menschen.

Die institutionalisierte Befassung mit dem Thema sexualisierte Gewalt wird auf Grundlage der Gewaltschutzlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2019 und der Allgemeinen Gewaltschutzbestimmung der Evangelischen Landeskirche Württemberg aus dem Jahr 2021 in der Diakonie Württemberg umgesetzt. Beide kirchenrechtlichen Grundlagen sind von den Entscheidungsgremien des Diakonischen Werks Württemberg übernommen worden und Grundlage für Entwicklungsprozesse im Verband und bei seinen Mitgliedern.

Die Diakonie Württemberg setzt vier Formen institutionalisierter Befassung mit dem Thema sexualisierte Gewalt um:

  • Sie ist ansprechbar für Betroffene: Seit 2020 gibt es in der Landesgeschäftsstelle eine Ansprechperson. Sie übernimmt seit Januar 2024 die Aufgaben der „Ansprechstelle“ gemäß den Absprachen zwischen der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Diakonie Deutschland.
  • Sie ist ansprechbar für Mitarbeitende und Einrichtungen: Die für die Beratung von Mitarbeitenden und Einrichtungsverantwortlichen in Akutfällen vorgesehene Meldestelle ist besetzt und nimmt im Herbst 2024 ihre Arbeit auf.
  • Sie kümmert sich um Prävention: Es gibt Fachtage und Schulungen zur Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt sowie zur Schutzkonzeptentwicklung für die Mitgliedseinrichtungen.
  • Sie arbeitet mit Betroffenen zusammen: Seit 2022 gab es vier Betroffenenforen. Ziel ist die Beteiligung interessierter Betroffener an allen sie betreffenden Fragen und Prozessen. Dazu wurde mit externer Begleitung die Selbstorganisation Betroffener aus den Heimen der Diakonie in Württemberg unterstützt. Derzeit findet die Besetzung der Regionalen Unabhängigen Aufarbeitungskommission (URAK) mit Betroffenen, Experten aus Fachwelt und Politik sowie Kirchen- und Diakonieverantwortliche statt.

Das Diakonische Werk Württemberg und einige Mitgliedseinrichtungen haben schon Mitte der 2010er Jahre ihre Geschichte in Bezug auf Gewalt, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch wissenschaftlich aufgearbeitet. Derzeit befasst es sich mit der Aufarbeitung der Kinderverschickung, im Rahmen derer Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Diakonie Württemberg zur Kur waren, psychische, physische und sexualisierte Gewalt erfahren haben.

Ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung ist die Übernahme der Verantwortung für das zugefügte Leid durch Verantwortliche in Verband und Einrichtungen. Hierzu zählt auch die Gewährung von Anerkennungsleistungen, die in Württemberg seit 2015 an rund 180 Betroffene aus Kirche und Diakonie ausbezahlt wurden.

Das Verfahren der Gewährung und die Höhe der Anerkennungsleistungen wird derzeit EKD-weit vereinheitlicht.

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