Sexualisierte Gewalt

Im Dezember 2024 hat die Konferenz der Diakonischen Werke der Diakonie Deutschland die „Rahmenbestimmung sexualisierte Gewalt“ verabschiedet, die die „Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ für den Diakonischen Kontext umsetzt.  

Diese Rahmenbestimmung wurde im März 2025 durch den Verbandsrat für die Diakonie Württemberg übernommen. Damit entfaltet die Bestimmung einen verbindlichen Rahmen für die Mitglieder und definiert Standards zu den Themen Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Fachabteilungen der Landesgeschäftsstelle haben mit externer Begleitung ein Rahmenschutzkonzept erarbeitet, das die Aufgaben, die in der „Rahmenbestimmung sexualisierte Gewalt“ definiert sind, für die Diakonie Württemberg handlungsfeldbezogen umsetzt.

Die Landesgeschäftsstelle soll gemäß der „Rahmenbestimmung Sexualisierte Gewalt“ Qualifizierungsangebote für Leitungsverantwortliche, Fachkräfte und Meldebeauftragte ihrer Mitglieder zur Verfügung stellen. Hierzu werden seit 2023 kontinuierlich Angebote zur Sensibilisierung und Qualifizierung durch die „Fachstelle sexualisierte Gewalt“ in der Landesgeschäftsstelle durchgeführt, die ab Herbst 2025 differenziert und ausgebaut werden.

Das Projekt „Menschenschutz“ des Fachverbands Behindertenhilfe wird weiter über dessen Ausschuss Projektsteuerung mit ca. vier Veranstaltungen pro Jahr weitergeführt. Die Fortbildungen unterstützen die Mitgliedseinrichtungen bei allen Fragen bezüglich der Implementierung von Gewaltschutzkonzepten.

Die Fachabteilung hat in einer Arbeitsgruppe – zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Leistungsträgern, Leistungserbringern sowie der Interessenvertretung  – beim Sozialministerium einen Fragenkatalog zur Risiko- und Potentialanalyse erarbeitet.

Nicht zuletzt unterstützt die Fachabteilung die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der Erstellung von Risikoanalysen und Gewaltschutzkonzepten in einzelnen Häusern bzw. in der Gesamteinrichtung.

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