Mehr als 750 neue Leistungs- und Vergütungsabschlüsse wollen gut verhandelt sein. Das Kompetenzzentrum BTHG hatte gut zu tun.
Die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erforderlichen Umstellungsprozesse fordern die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung nach wie vor stark.
Allein die Mitglieder des Diakonischen Werks Württemberg müssen insgesamt über 750 neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen schließen.
All diese Vereinbarungen müssen mit den Leistungsträgern inhaltlich und wirtschaftlich verhandelt werden. Dies hätte nach der getroffenen Übergangsvereinbarung für Baden-Württemberg bis 31.12.2022 erfolgen sollen. Dieser Meilenstein konnte so nicht gehalten werden. Allerdings sind im ersten und zweiten Quartal 2023 nahezu alle Verhandlungsaufforderungen von den Mitgliedseinrichtungen erarbeitet und bei den Leistungsträger eingegangen. In diesem ersten Halbjahr haben in allen Landkreisen unzählige Verhandlungen zu diesen neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und den Diensten und Einrichtungen stattgefunden. Nahezu alle Mitglieder des DWW nehmen hierzu die Unterstützung des Kompetenzzentrums BTHG in Anspruch.
Die Unterstützung der Landesgeschäftsstelle reicht dabei von der grundständigen Beratung über das gemeinsame Erarbeiten der Dokumente und Verhandlungsunterlagen, der Kalkulation der Vergütungen sowie der unmittelbaren Teilnahme bei den Verhandlungen vor Ort. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem Referat Sozialrecht, der Wirtschaftsberatung und der Fachabteilung erweist sich in dieser heißen Phase als absolut gewinnbringend.
Das Kompetenzzentrum BTHG der Landesgeschäftsstelle organisiert darüber hinaus den Austausch von Verhandlungserfahrungen und Ergebnissen zwischen allen Mitgliedern in verschiedenen Verhandlungsformaten. Diese organisierte Vernetzung verhilft allen Mitgliedern, ihren Diensten und Einrichtungen zu einer sehr guten und kompetenten Verhandlungsposition vor Ort.
Die Abfrage unter den Mitgliedseinrichtungen ergab, dass die überwiegende Zahl sehr zuversichtlich ist, die Umstellung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen im Lauf des Jahres abschließen zu können. Damit haben die Mitglieder nach sechs Jahren Befassung mit dem BTHG einen wichtigen Meilenstein erreicht.
Gleichzeitig sind die Vorbereitungen für die operative Umstellung der Systematik in Wohngruppen, Werkstätten und Fördergruppen in vollem Gange. Das BTHG hat nicht nur einen normativen Paradigmenwechsel mit sich gebracht, sondern wird auch gravierenden Einfluss auf die ganz konkrete Arbeit von Mitarbeitenden mit Klienten in den einzelnen Leistungsbereichen haben.
Schließlich ist das Ziel des BTHG, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung noch mehr als bisher an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert sind.
Nicht ganz zu Unrecht mahnen die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, die Angehörigen und natürlich die Menschen selbst an, dass von diesen Veränderungen endlich auch etwas für ihren Lebens- und Arbeitsalltag spürbar werden soll.
Die konkrete Anpassung der Arbeit vor Ort beginnt jetzt erst. Das Diakonische Werk Württemberg wird die Mitglieder bei diesem Prozess weiterhin juristisch, wirtschaftlich und fachlich beraten und unterstützen.