Finanzierung in der Pandemie

Die Mitgliedseinrichtungen wurden durch die Corona-Krise vor bislang nicht gekannte Probleme gestellt: auch und insbesondere betriebswirtschaftliche, denen sich die Leistungserbringerverbände mit voller Energie angenommen haben, so auch das Diakonische Werk Württemberg.

Die Pandemie hat in den Einrichtungen in ganz erheblichem Umfang Mindereinnahmen und Mehrausgaben verursacht. Es galt, in der gebotenen Eile Instrumente zur Aufrechterhaltung der sozialen Dienstleistungen seitens der Diakonie zu fordern, mit zu entwerfen oder, wo staatlicherseits entwickelt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Mitgliedern zu verbessern und passgenau zu schärfen.

Gesellschaftlich wertvolle und wichtige soziale Dienstleistungen durften durch die Krise nicht in wirtschaftliche Not geraten. Umfangreich wurden die bundesrechtlichen Regelungen des „Rettungsschirms Pflege“ sowie des „SodEG“ bearbeitet und gemeinsam mit dem Bundesverband der Diakonie immer wieder auch nachjustiert.

Landesweit konnten in Rahmenverträgen oder Kommissionen Regelungen eingebracht und verhandelt werden, die sich als tragfähig herausstellten. Zudem konnte in Verhandlungen mit dem Land erreicht werden, dass auch dieses einen sehr wichtigen Beitrag zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Mitgliedseinrichtungen der Diakonie in Württemberg leistet.

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