Die Umsetzung des BTHG

Zum 1. Januar 2021 ist der Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind die Rahmenbedingungen für die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe verbindlich bekannt. Hieraus ergeben sich vielfältige Aufgaben:

Die Leistungserbringer, so der eingeführte Begriff für die Anbieter von Diensten und Einrichtungen, müssen die vertraglichen Grundlagen ihrer Leistungsangebote auf die neue Systematik umstellen. Damit dies gelingen kann, müssen zunächst die komplexen Inhalte des Rahmenvertrages verstanden und durchdrungen werden. Erst dann können die   Leistungserbringer entscheiden, welcher vertragliche Weg für sie der richtige ist.

Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Landesgeschäftsstelle mit ihrem Kompetenzzentrum BTHG gemeinsam mit den Fachverbänden Behindertenhilfe und Psychiatrie ein Umsetzungsprojekt aufgelegt.

In acht Pilotprojekten werden für unterschiedliche Leistungsangebote aus Wohnen, Werkstätten und Tagesstruktur in Behindertenhilfe und Psychiatrie Leistungsvereinbarungen entwickelt. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Pilotprojekten werden umgehend den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. So können diese sehr schnell von dieser Grundlagenarbeit profitieren. Das Zusammenwirken von Fachabteilungen, Wirtschaftsberatung und Sozialrecht im Kompetenzzentrum ist dabei ein Schlüssel für die guten Fortschritte. In unzähligen Einzelberatungen unterstützen die Mitglieder des Kompetenzzentrums alle Mitglieder in den Fragen der Umsetzung ihrer Leistungen.

Zur Vertragskommission SGB XI: Der seit Jahresbeginn gültige Landesrahmenvertrag erfordert an zahlreichen Stellen Konkretisierung und Präzisierung. Dies ist Aufgabe der Vertragskommission SGB IX. Dort und insbesondere in zahlreichen Arbeitsgruppen der Vertragskommission werden diese Grundlagen im Zusammenwirken von Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, Leistungsträgern und Leistungserbringern erarbeitet. Diese weitere Entwicklung geschieht in enger Abstimmung mit den Fachverbänden. Hierzu wurde eigens ein Begleitkreis eingerichtet, der von Mitgliedern des Vorstands der Fachverbände Behindertenhilfe, Psychiatrie und Sucht besetzt wird.

Neu ist, dass in der Vertragskommission auch Personen aus den Mitgliedseinrichtungen mitwirken. Das Diakonische Werk Württemberg hat einen Stellvertreter-Sitz auf Vorschlag der Fachverbände mit Uwe Fischer, Geschäftsführer bei den Zieglerschen, besetzt. In den Arbeitsgruppen der Vertragskommission arbeiten zahlreiche Spezialisten aus den Mitgliedseinrichtungen mit.

Über den Begleitkreis und die enge Zusammenarbeit mit allen Gremien der Fachverbände ist sichergestellt, dass die diakonischen Positionen aus Württemberg in der Vertragskommission von den Mitgliedern mitgetragen werden und ihren Interessen entsprechen.

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