Den Mitgliedseinrichtungen in den Bereichen der Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe sind seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 teilweise erhebliche coronabedingte Mehrkosten entstanden und sie mussten Mindereinnahmen verkraften.
Insgesamt summieren sie sich allein in der Diakonie in Württemberg auf einen mindestens siebenstelligen Betrag. Eine Erstattung ist bis Ende August 2021 von keiner Stelle auch nur anteilig erfolgt, obwohl sehr frühzeitig seitens der Leistungserbringerverbände zahlreiche Gespräche mit den zuständigen Stadt- und Landkreisen, dem Sozialministerium und den Vertretern der Landtagsfraktionen geführt worden sind. Ende des Jahres 2020 erklärte sich schließlich das Land Baden-Württemberg bereit, Landesmittel in Höhe von 14 Millionen Euro für alle betroffenen Einrichtungen in Baden-Württemberg als freiwillige Komplementärhilfe bereitzustellen. Dieser Betrag soll vollständig an die betroffenen Leistungserbringer ausbezahlt werden.
Die Mittelgewährung ist mit der Erwartung verknüpft, dass sich die eigentlich für diese Aufwendungen zuständigen Stadt- und Landkreise ebenfalls an den coronabedingten Mehrkosten der Leistungserbringer beteiligen, um diese rein pandemiebedingten Aufwendungen der Leistungserbringer letztlich vollständig auszugleichen. Hierzu konnte nach monatelangem Ringen eine Vereinbarung zwischen dem Land, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Leistungserbringer getroffen werden. Durch ein aufwändiges Verfahren sollte nun gewährleistet sein, dass wenigstens ein Teil der entstandenen Mehraufwendungen von den zuständigen Leistungsträgern übernommen wird. Das Diakonische Werk Württemberg forciert weiterhin eine sachgerechte und angemessene Lösung für seine Mitgliedseinrichtungen.