Im Kompetenzzentrum Teilhabe werden die Verhandlungen der Mitgliedseinrichtungen mit den Stadt- und Landkreisen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) vorbereitet und begleitet.
Nach wie vor ist dabei die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatung und die abteilungsinterne juristische Kompetenz von maßgeblicher Bedeutung. Die Unterstützung reicht von der Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bis hin zur rechtssicheren Vorbereitung auf etwaige Schiedsstellenverfahren.
Die Fachabteilung ist – auch hier gemeinsam mit der Wirtschaftsberatung – im Liga-Prozess für den Bereich der sogenannten Offenen Hilfen, der vom familienentlastenden Dienst über Freizeitangebote jeglicher Art bis hin zu mehrwöchigen Reisen reicht, aktiv. Die vielfach abgelehnten Bescheide und die wenigen Vertragsabschlüsse im Land erfordern konsolidierte Orientierungshilfen sowie die verstärkte Sensibilisierung und Aufklärung von Leistungsberechtigten und deren Angehörigen.
Für die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und sogenanntem herausforderndem Verhalten fehlen seit vielen Jahren Kapazitäten in ganz Baden-Württemberg (und darüber hinaus). Über die LAG-Teilhabe wird gemäß Paragraf 94 Sozialgesetzbuch IX im Sozialministerium nach Lösungen für die Menschen mit besonderen Bedarfen gesucht. Die Fachabteilung ist mit anderen Vertreterinnen der Spitzenverbände sowie Expertinnen und Experten aus der Praxis aktiv beteiligt.
Zur vom Land gewünschten Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung nutzte die Fachabteilung die Expertise der Fachverbände Behindertenhilfe und Psychiatrie. Frühzeitig wurden konkrete Beispiele aus der Praxis angefragt und weitergegeben.
Seit dem Beginn des aufwändigen Modellkonsolidierungsprozesses konnte an Resonanztagen und in zahlreichen Arbeitsgruppen – trotz unterschiedlichster Interessen! – eine gute und tragfähige Arbeitsatmosphäre aufrecht gehalten werden. Das Engagement der diakonischen Vertreterinnen und Vertretern in diesem wichtigen und äußerst heiklen Prozess ist sehr groß und von großer Bedeutung für die weiteren Schritte. Dem Wunsch nach mehr Detailtiefe wurde im Sommer 2025 durch die Gründung von Vertiefungsgruppen entsprochen. Die erste Projektphase ist Ende September beendet. Nach Rückkoppelung mit Vertreterinnen und Vertretern der beiden Fachverbände werden in den Arbeitsgruppen zu einem frühen Zeitpunkt auch die Prozesse, wie zum Beispiel eine einfache bzw. einheitliche Leistungsbescheidung, Rechnungsstellung, allgemeine Verwaltungsvereinfachung etc., neben der anvisierten Modellreduktion in der weiteren Bearbeitung umfassend berücksichtigt.
Das erste Halbjahr 2025 war geprägt von allgemein geringen Bescheidungsquoten und zum Teil problematischen Zahlungsflüssen. Deshalb haben die Leistungserbringerverbände Musterschreiben und Erläuterungen zur Geltendmachung von Verzugszinsen erarbeitet und den Mitgliedseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Die Fachabteilung war an der Entwicklung der Handreichung und den Musterschreiben aufgrund der vorhandenen juristischen Fachexpertise maßgeblich beteiligt
Ein nicht unwesentlicher Arbeitsschwerpunkt bildeten im Berichtsjahr die Modifikationen und Implementierungen von Klientenverträgen auf Grundlage der neuen Leistungsvereinbarungen in allen Angebotsbereichen. Dies betraf insbesondere WBVG-Verträge in den besonderen Wohnformen.
Das Diakonische Werk Württemberg verfolgt es weiterhin, die partizipativen Prozesse zu verbessern. Im Rahmen der Spotlight-Reihe des Futurums wird Ende 2025 eine Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Wir und Ihr“ den Anfang machen. Geplant sind eine Reihe von Abenden, an denen Klientinnen und Klienten aus allen Geschäftsbereichen zu Wort kommen und – im besten Falle – Antworten auf ihre mitgebrachten Fragen vom Vorstand Sozialpolitik bekommen.
Im Projekt mit dem Titel – Jetzt (erst) Recht! Information für viele, juristische Begleitung für einige, Empowerment für alle -, gefördert von Aktion Mensch, werden maßgebliche strategische Ziele der Abteilung erfolgreich umgesetzt. Im Berichtsjahr fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen bei Einrichtungen der Behindertenhilfe im württembergischen Verbandsgebiet statt. Die zweistündigen Vorträge mit anschließenden Fragerunden und Diskussionen sind – so die häufigen Rückmeldungen – äußerst hilfreich für die Leistungsberechtigten und deren Angehörigen (oft gleichzeitig gesetzliche Vertretungen). Sie werden gegenüber den Leistungsträgern, insbesondere im so elementaren Gesamtplanverfahren, sprachfähiger, selbstbewusster und damit auch deutlich „mutiger“. Diese Art der Selbstvertretungskompetenz ist verstärkt notwendig, um die persönlichen Bedarfe und rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
