Die Beratung für gehörlose und schwerhörige Menschen kann weiter bestehen.
Nach vielen Jahren der Verhandlungen mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) über höhere Zuschüsse ist es gelungen, die Zukunft der Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Baden-Württemberg auf eine solide Basis zu stellen.
Federführend für insgesamt sieben Träger wird das Diakonische Werk Württemberg einen neuen Vertrag mit dem KVJS abschließen. Die landesweite Versorgung mit Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen in allen Stadt- und Landkreisen ist somit sichergestellt. In der Folge der Verhandlungen haben sich auch Veränderungen in der Zuständigkeit der Träger für einzelne Landkreise ergeben. Das Diakonische Werk Württemberg ist seit dem 1. August 2025 mit der Beratungsstelle in Stuttgart weiterhin für den Stadtkreis Stuttgart und neu für die Landkreise Böblingen und teilweise Calw zuständig. Die Paulinenpflege Winnenden übernimmt den Landkreis Ludwigsburg sowie die Beratungsstelle in Heilbronn mit den Kreisen Stadt und Land Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall.
Die Beratungsstelle in Stuttgart hatte 2025 ihr 60-jähriges Jubiläum. Die Beratungsstelle in Heilbronn wurde 1992 aufgebaut und war mehr als 33 Jahre in Trägerschaft des Diakonischen Werks Württemberg. Die Historie der Beratungsstelle, die als „Sozialdienst für Gehörlose“ am 1. April1965 begann, ist eng verknüpft mit dem Landesgehörlosenpfarramt.
Die Beraterinnen der Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen sind Diplom-Sozialpädagoginnen/-Sozialarbeiterinnen, die die Allgemeine Sozial- und Lebensberatung für die Klienten in Deutscher Gebärdensprache durchführen.
Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung, die weitreichende Folgen hat. Für eine Beratung, in der sich der gehörlose Mensch auch mit den anderen Aspekten der Gehörlosigkeit wahrgenommen fühlt, braucht es das Wissen um Gehörlosenkultur und die Sozialisation von gehörlosen Menschen, die nicht einfach nur „Mensch minus Gehör sind“.
