Symposienreihe zur Kirchenzugehörigkeit

Diakonie und Kirche wollen der wachsenden Vielfalt der Gesellschaft auch bei ihren Mitarbeitenden gerecht werden und gleichzeitig ihr evangelisches Profil wahren. Dabei sehen sich Kirche und Diakonie mit Fachkräftemangel und einer gewandelten Rechtsprechung konfrontiert. Um angesichts dieser Herausforderungen gemeinsame Zukunftsbilder von Diakonie und Kirche zu entwickeln, luden das Diakonische Werk und die Evangelische Landeskirche zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 zu einer Symposienreihe mit insgesamt fünf Veranstaltungen ein, an der sich über 180 Schlüsselpersonen aus Kirche und Diakonie beteiligten. Bei der abschließenden Klausur einigten sich die Vertreterinnen von Landessynode, Oberkirchenrat und Diakonie auf ein gemeinsames Abschlusspapier.

Einigkeit bestand darin, die Herausforderungen als Kirche und Diakonie gemeinsam anzugehen. Außerdem zeigte der Prozess große Übereinstimmung in der Beschreibung des diakonischen Auftrags: Das Evangelium in Wort und Tat bezeugen in der besonderen Zuwendung zu allen bedürftigen Menschen. Zugleich bestand Konsens, dass kirchliche-diakonische Profilbildung angesichts einer pluraler werdenden Gesellschaft künftig an Bedeutung gewinnt.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass weiterhin Kirchenmitglieder neben Mitarbeitenden aus anderen Konfessionen und Weltanschauungen nebeneinander tätig sein werden. Die juristischen Beiträge stimmten darin überein, dass Kirchenmitgliedschaft dauerhaft nicht generell Bedingung für Mitarbeit in Kirche und Diakonie sein kann. Aus fachlicher Perspektive zeigte sich darin zugleich eine Chance: Eine an Diversität, Inklusion und Interkulturalität orientierte diakonische Arbeit ist an gegenwärtige gesellschaftliche Veränderungen anschlussfähig und ermöglicht es, Menschen aus vielfältigen Lebenssituationen und Glaubenstraditionen gerecht zu werden.

Um dabei die kirchlich-diakonische Identität zu bewahren, wurden verschiedene Modelle diskutiert. Dabei spielten grundlegende ekklesiologische Aspekte der Kirchenzugehörigkeit ebenso eine Rolle wie Fragen der praktischen Umsetzung. Besprochen wurden unter anderem abgestufte Modelle der Kirchenzugehörigkeit sowie Institutions- oder tätigkeitsspezifische Differenzierungen. Neben Möglichkeiten der organisationalen Absicherungen der kirchlich-diakonischen Identität galt der persönlichen Haltung und Sprachfähigkeit der Mitarbeitenden besonderes Augenmerk.

Der Prozess machte zugleich deutlich, wie intensiv in vielfältiger Weise das kirchlich-diakonische Profil in den Einrichtungen gelebt wird. Dazu gehören gottesdienstliche Angebote und seelsorgerliche Begleitung, theologische und spirituelle Angebote für Mitarbeitende, Einführungskurse für neue Mitarbeitende, Leitbildprozesse oder Sterbebegleitung und Abschiedsrituale.

Aus den gemeinsamen Beratungen ergaben sich für die Weiterarbeit Kriterien für künftige Regelungen zur Kirchenzugehörigkeit: Grundlegend ist die Orientierung an Schrift und Bekenntnis und damit die Auftragsgemäßheit des kirchlichen und diakonischen Handelns, die sich in der Identität der Einrichtungen widerspiegeln muss – in organisationaler Hinsicht wie auch in der Loyalität der Mitarbeitenden. Darüber hinaus ist auf Gerichtsfestigkeit und die Wahrung der kirchlichen Selbstbestimmung zu achten. Außerdem soll den soziologischen Veränderungen Rechnung getragen, die Finanzierbarkeit und Bestandssicherung der Angebote und Einrichtungen gewährleistet sowie Innovation und Zukunftsfähigkeit sicherstellt werden.

Die Beteiligten der Abschlussklausur waren sich einig, dass die Ergebnisse des Symposienprozesses in den Beratungen der Entscheidungsgremien Berücksichtigung finden. Der Prozess war von einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Herausforderungen, Fragen des Kirchenverständnisses und den konkreten Herausforderungen in den jeweiligen Arbeitsfeldern geprägt. So leistete er über die Sachfragen hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Verbundenheit mit Kirche und Diakonie.

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